Fracht- und Geschäftsbedingungen Geis Air + Sea GmbH

Geis Air + Sea erbringt für seine Kunden Leistungen auf Basis vielfältiger rechtlicher Grundlagen und Vorschriften. Neben der Optimierung der physischen Transportleistung ist auch die Bereitstellung relevanter Informationen Teil unseres Dienstleistungsgedankens.

Wichtige transportrechtliche Regelungen und versicherungsrelevante Rahmenbedingungen finden Sie daher auf dieser Seite oder zum Download.

Frachtbedingungen allgemein

  1. Unser Angebot basiert auf „general cargo“, ist freibleibend und setzt insbesondere normale unveränderte Beförderungsverhältnisse, eine sicher erreichbare Endbestimmung, sowie die…
  1. Unser Angebot basiert auf „general cargo“, ist freibleibend und setzt insbesondere normale unveränderte Beförderungsverhältnisse, eine sicher erreichbare Endbestimmung, sowie die Weitergeltung der bisherigen Frachten, Valutaverhältnisse und Tarife voraus.
     
  2. Separat zur Abrechnung gelangen Zusatzkosten, für welche wir nicht verantwortlich sind, wie z. B. Lagergeld, Wartezeiten am Schuppen, beim Zollamt oder bei Entladung, Kosten für Zollbeschau, Zoll/Steuern etc. sowie Auslagen an Dritte wie Zessionsgebühren, Delivery Order Fee etc., Mautgebühren und Transportversicherung.
     
  3. Die Auswahl der Carrier und Streckenwahl liegt bei Geis Air + Sea, sofern nicht vom Auftraggeber vorgegeben.
     
  4. Transportversicherung kann auf Wunsch nach schriftlichen Auftrag eingedeckt werden, unsere aktuellen Prämiensätze erhalten Sie gerne auf Anfrage.
     
  5. Erstellung Ausfuhrdokumente, L/C Bearbeitungsgebühren sowie Kurierversand der Dokumente sind in unserem Angebot nicht inkludiert und werden bei Beauftragung separat abgerechnet.
     
  6. Das Angebot setzt eine transportgerechte Verpackung voraus.
  7. Alle nicht genannten Kosten sind in unserem Angebot nicht inkludiert und werden ggfs. separat belastet.
     
  8. Wir garantieren keine Fixtermine. Die genannten oder vereinbarten Anliefertermine verstehen sich als Richtmaß.
     
  9. Die Offerte setzt Frachtzahlung in Deutschland voraus. Die Umrechnung der Fremdwährung erfolgt gemäß den jeweiligen Zusatzbedingungen bei Luft- und Seefracht (siehe nachstehend).
     
  10. Frachtrechnungen sind gemäß Ziff. 18.1 ADSp sofort zu begleichen. Sofern wir für Sie einen Versicherungsschutz von unserem Kreditversicherer erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen eine gesonderte bilaterale Zahlungszielvereinbarung. Bei der Bewertung der Kreditsumme wird der bereits fakturierte Umsatz zzgl. der sich noch in Abfertigung befindliche Sendungsumsatz zu Grunde gelegt.
     
  11. Die Berechnung der Einfuhrabgaben, wie Zoll und EuSt erfolgt mittels Steuerbescheid (Auslage / Beleg) zuzüglich einer Vorlageprovision.

Frachtbedingungen Luftfracht

  1. Das Gewichts-/Volumenverhältnis beträgt 1:6, das heißt 1 cbm entspricht einem frachtpflichtigen Gewicht von 167 kg.
     
  2. Unsere Kalkulation basiert auf den von Ihnen genannten…
  1. Das Gewichts-/Volumenverhältnis beträgt 1:6, das heißt 1 cbm entspricht einem frachtpflichtigen Gewicht von 167 kg.
     
  2. Unsere Kalkulation basiert auf den von Ihnen genannten Sendungsdaten. Abweichungen können zu Ratenveränderungen führen z.B. unter Berücksichtigung von Verladevorschriften.
     
  3. Alle angegebenen Kosten basieren auf dem frachtpflichtigen Gewicht.
     
  4. Die Beförderungsleistung ist bei Drittlands Flügen nach § 4 Nr. 3 UStG als grenzüberschreitende Beförderung von der Umsatzsteuer befreit. Die offerierten Preise beinhalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer, die bei Flügen innerhalb der EU anfallen.
     
  5. Sendungen von unbekannten Versendern bzw. „unsichere“ Luftfrachten müssen mittels Kontrolle durch reglementierte Beauftragte nach rechtlichen Vorgaben gesichert werden (z. B. X-Ray). Im Falle eines Dunkelalarms erhalten Sendungen z. B. durch Sichtkontrolle den Status „secured“. Die hierfür anfallenden Kosten werden gem. Auslage weiterbelastet.
     
  6. Die Umrechnung der Fremdwährung erfolgt zum aktuellen Tageskurs zum Zeitpunkt der Rechnungslegung.

Frachtbedingungen Seefracht/Bahnverkehre

  1. Unser Angebot entspricht dem aktuellen Marktniveau, vorbehaltlich Implementierung einer PSS (Peak Season Surcharge) oder GRI (General Rate Increase). Zuschläge (wie z.B. BAF,…
  1. Unser Angebot entspricht dem aktuellen Marktniveau, vorbehaltlich Implementierung einer PSS (Peak Season Surcharge) oder GRI (General Rate Increase). Zuschläge (wie z.B. BAF, CAF, War Risk, Congestion, LSF, Marine Fuel Recovery/MFR), auch wenn diese im Angebot inkludiert sind, verstehen sich „v.a.t.o.s“ (gültig zum Zeitpunkt der Verschiffung). Neue, derzeit unbekanntZuschläge werden von uns zeitnah mitgeteilt und separat berechnet.
     
  2. Die Verschiffung erfolgt mit Reedereien unserer Wahl, vorbehaltlich Schifffsraum und Leercontainerverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.
     
  3. Unsere Kalkulation basiert auf den von Ihnen genannten Sendungsdaten. Abweichungen können zu Ratenveränderungen führen z.B. unter Berücksichtigung von Verladevorschriften.
     
  4. Gemäß den SOLAS (Safety of Life at Sea) Regularien muss seit dem 01.07.2016 weltweit für jeden beladenen Container ein bestätigtes Bruttogewicht (VGM-Verified Gross Mass) zur Beladung an Bord und Beförderung angegeben werden. Die Verantwortung für das korrekte Erfassen, Dokumentieren und Übertragen des Bruttogewichtes obliegt dem Shipper. Dieser muss uns rechtzeitig vor Ablauf des VGM Cut-Off-Date und Time die Daten zur Übermittlung an den Reeder zur Verfügung stellen. Hierfür berechnen wir eine VGM Coordination Fee. Bei Übergabe von Stückgut (LCL) an uns, obliegt die Verantwortung für die Bestimmung des Bruttogewichtes des gepackten Containers bei Geis Air + Sea.
     
  5. Die kostenfrei Be- und Entladezeit in Deutschland beträgt 2 Stunden/Container .
     
  6. Kosten für Demurrage (verspätete Containerabnahme) oder Detention (verspätete Containerrückgabe) sind in unserem Angebot nicht berücksichtigt und kann je nach Wahl der Reederei variieren.
     
  7. Unsere Kalkulation legt die Akzeptanz der Carrier zur Rücknahme der Leercontainer im Inlandscontainerdepot zu Grunde, kann aber nicht garantiert werden. In Ausnahmefällen kann eine Rückführung der Container in den Seehafen erforderlich werden oder evtl. eine Drop-Off Gebühr bei Rückgabe im Inland von der Reederei berechnet werden.
     
  8. Zur Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen müssen Container kundenseitig mit „High Security Seals“ verplombt werden, im USA Verkehr zwingend gemäß ISO/PAS 17712. Bei Nichteinhaltung erfolgen reedereiseitige Nachbelastungen.
     
  9. Die Umrechnung der Seefracht erfolgt zum jeweils gültigen Schiffskurs. Die Umrechnung der evtl. anfallenden Fremdwährungen erfolgt zum aktuellen Tageskurs zum Zeitpunkt der Rechnungslegung.
     
  10. Verunreinigte oder beschädigte Container werden nicht von den Depots/Terminals im In- und Ausland akzeptiert. Daraus resultierende Extrakosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Geschäftsbedingungen

  1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 - (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht…
  1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 - (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten - nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Die ADSp 2017 und die Logistik-AGB sind unter www.geis-group.com im Download Bereich abrufbar. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadensfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränkt.
     
  2. Unsere Rechnungen sind gemäß Ziff. 18.1 ADSp sofort zu begleichen. Verzugszinsen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Covid-19 Pandemie - Haftungsausschluss

Die weltweite Pandemie des neuartigen Corona-Virus („Covid-19“) hat die Nachfrage nach Schiffsraum außergewöhnlich stark beeinflusst, was ernsthafte Auswirkungen auf die weltweite Verfügbarkeit von freien Kapazitäten im Seefrachtmarkt hat. Zum anderen haben die meisten Fluggesellschaften ihre Flüge entweder eingestellt oder stark reduziert. Dementsprechend fallen die Beiladekapazität in den Passagiermaschinen weg und es sind nur noch eingeschränkte Kapazitäten in Form von Frachterflügen verfügbar. Sollte es durch Covid-19 zu einem eingeschränkten oder verzögerten Transportablauf kommen, weisen wir Sie daher vorsorglich darauf hin, dass dies als ein unvermeidliches Ereignis (Höhere Gewalt) zu betrachten ist und Geis Air + Sea GmbH daher die Haftung für mögliche Folgen (zum Beispiel für die Nichtbereitstellung von Dienstleistungen) ablehnen muss.